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Elterngeld beantragen, aber richtig



Seit 2007 gibt es nun das neue Elterngeld, doch noch immer herrscht gerade, wenn es darum geht Elterngeld zu beantragen, große Unsicherheit. Welche Unterlagen werden benötigt, um das Elterngeld zu beantragen, was ist ein Geschwisterbonus und viele Fragen mehr tauchen immer wieder auf.

Formulare für das Elterngeld kann man in den Gemeinden oder dem Jugendamt erhalten, je nach Bundesland ist dies aber unterschiedlich. Immer aber erhält man Anträge bei den jeweiligen Elterngeldstellen der Bundesländer, hier kann man im Internet auch Formulare downloaden bzw. diese gleich Online ausfüllen und die erforderlichen Unterlagen zum Vervollständigen hochladen. Um das Elterngeld zu beantragen, benötigt man folgende Nachweise, die Geburtsurkunde des Kindes, für den beantragenden Elternteil die Einkommensnachweise des letzten Jahres bzw. für beide Elternteile, falls das Elterngeld (üblicherweise12/2 Monate) geteilt werden soll und von Krankenkasse und Arbeitgeber die Bescheinigung über erhaltenes Mutterschaftsgeld. Zusätzlich können erforderlich sein bei Teilzeitarbeit eine Bescheinigung des Arbeitgebers, bei Selbständigkeit eine Erklärung hierüber und, falls vorhanden, ein ärztliches Attest bei schwangerschaftsbedingten Verdienstausfall. Auch andere Unterlagen können, je nach Bundesland, benötigt werden.

Elterngeld muss nicht sofort nach der Geburt beantragt werden, es wird bis zu 3 Monate rückwirkend gezahlt. Maximal kann das beantragende Elternteil 1800 Euro erhalten, Minimum sind 300 Euro für Arbeitslose, Hausfrauen und Studenten.

Schon bei der Beantragung des Elterngeldes müssen sich die jungen Eltern entscheiden, wer wann in Elternzeit geht nur in Ausnahmefällen darf nochmals gewechselt werden, Alleinerziehende erhalten automatisch 14 Monate Elterngeld. Ebenso müssen Eltern bei der Elterngeld - Beantragung festlegen, ob das Elterngeld bis auf die doppelte Länge gestreckt werden soll, dann wird der ausgezahlte Betrag allerdings halbiert.

Es darf während der Bezugszeit des Elterngeldes gearbeitet werden aber nur bis maximal 30 Wochenstunden und bis zu einer maximalen Höhe von 2700 Euro inklusive Elterngeld. Einen Geschwisterbonus erhält, wer ein oder mehrere Kinder unter 3 Jahren bzw. unter 6 Jahren hat, dieser beträgt 10%, mindestens aber 75 Euro. Ein Bonus von 300 Euro wird bei Mehrlingsgeburten für das zweite oder jedes weitere Kind gezahlt.

Wichtig zu wissen ist für die Beantragung des Elterngeldes auch, dass das Elterngeld komplett steuer-und sozialabgabenfrei ist, aber erhaltenes Mutterschaftsgeld als Einkommen angerechnet wird. Bei der Krankenversicherung gibt es einige Ausnahmen, diese sollten im Einzelfall bei den Elterngeldstellen erfragt werden. Auch Pro Familia oder das Diakonische Werk helfen bei Fragen im Zusammenhang mit der Beantragung des Elterngeldes. Das Bundesministerium für Familie hält einen kostenlosen Elterngeld-Rechner für alle Eltern bereit.









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