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Der Antrag auf Arbeitslosengeld - Dschungel oder individuelle Hilfestellung?



Der Verlust des Arbeitsplatzes ist für die meisten Arbeitnehmer schon bitter genug, aber dann kommen noch einige Behördengänge dazu, bei denen sich viele Arbeitnehmer alles Andere als wohl fühlen. Und dann ist da auch noch dieses aufwendige und für viele undurchschaubare Antragsverfahren für das Arbeitslosengeld.

Zu den wichtigsten Faktoren zählen in einem solchen Fall die Fristen. Daher empfiehlt es sich, umgehend beim Arbeitsamt vorzusprechen, wenn man von der Kündigung Kenntnis erlangt, selbst wenn diese noch nicht in schriftlicher Form vorliegt. Dort werden die Anspruchsvoraussetzungen geprüft, denn Arbeitslosengeld beantragen kann nur, wer sich frühestens drei Monate vor oder spätestens am ersten Tag während der Arbeitslosigkeit bei seiner zuständigen ARGE meldet. Im Rahmen der persönlichen Meldung (Ausweis nicht vergessen) wird dann geprüft, ob die so genannte Anwartschaftszeit erfüllt ist. Das bedeutet, dass der Arbeitslose in den letzten zwei Jahren mindestens 360 Tage lang beitragspflichtig beschäftigt gewesen sein muss. Außerdem erhöhen sich durch eine frühzeitige Erfassung von Ausbildungsdaten und beruflichem Background die Vermittlungschancen.

Danach geht es ans eigentliche Ausfüllen des Antrags auf Arbeitslosengeld. Hier ist es ratsam, sich alle Unterlagen erläutern und danach aushändigen zu lassen, um sich zunächst damit vertraut zu machen. Zwar sind die Mitarbeiter der ARGE auch zur Hilfestellung verpflichtet, aber die Erfahrung zeigt oftmals eine nur mangelnde bzw. ungenügende Information seitens der ARGE, da die Mitarbeiter in der Regel auch unter erheblichem Zeitdruck stehen.

Peinlich genau sollte man auch alle notwendigen Zusatzformulare ausfüllen (lassen), die - je nach individueller Situation - ebenfalls zum Antrag auf Arbeitslosengeld gehören. Die Palette reicht hier von Nebeneinkünften über eine Arbeitsbescheinigung des ehemaligen Arbeitgebers bis zu Fragen der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung.

Der nächste Schritt beim Beantragen von Arbeitslosengeld ist die Abgabe aller ausgefüllten Formulare, was - zumindest bei einer Erstmeldung - unbedingt persönlich erfolgen sollte. Die Sachbearbeiter der ARGE überprüfen alle Formulare auf Vollständigkeit und Richtigkeit und nehmen ggf. Änderungen vor, die vom Antragsteller durch eine zusätzliche Unterschrift bestätigt werden müssen. Außerdem bietet sich hier eine weitere Gelegenheit, über Vermittlungsvorschläge oder andere Optionen (Umschulung) zu beraten. Die eigentliche Bearbeitung des Arbeitslosengeld-Antrags sollte nach der Abgabe nicht länger als 3 - 4 Wochen dauern.

Am Ende der Beantragung des Arbeitslosengeldes steht ein so genannter Bewilligungsbescheid der ARGE, der mit der Briefpost kommt. Hier sind alle wichtigen Daten zusammengefasst und natürlich ist auch die individuelle Höhe des Arbeitslosengeldes ersichtlich. Dieser Bescheid sollte sehr sorgfältig geprüft werden, da sich hier gerne mal Form- oder Rechenfehler einschleichen.









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