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Selbstständig werden ist gar nicht so schwierig



Immer mehr Menschen wollen selbstständig werden, weil die Chancen in einem festen Arbeitsverhältnis nicht mehr ausreichend gegeben sind. Die Möglichkeiten als eigener Chef sind meist besser.

Nicht erst die Wirtschaftskrise hat vielen deutschen Bürgern gezeigt, wie schwierig die finanzielle Situation in Deutschland ist. Kurzarbeit und Arbeitslosigkeit sind weitere Merkmale, die dafür sorgen, dass die arbeitende Bevölkerung sich Sorgen macht und überlegt, wie es denn nun weitergehen soll. Immer mehr Arbeitnehmer werden gekündigt, dies nicht nur, weil das jeweilige Unternehmen Insolvenz anmelden musste. Wer all diese Negativschlagzeilen tagtäglich lesen muss, fragt sich dann doch, ob selbstständig werden eine Alternative zu den herkömmlichen Möglichkeiten darstellen könnte.

Wer über ein bestimmtes Talent verfügt oder in der Lage ist, eine Tätigkeit besser auszuüben als andere, hat gute Chancen, diese Eigenschaften auf dem Arbeitsmarkt positiv einzubringen. Eine Selbstständigkeit könnte für ihn oder sie in Frage kommen und sollte daher in Ruhe durchdacht werden. Zunächst einmal stellt sich nicht nur die Frage, was man denn dem Markt anbieten könnte, das dieser nicht schon bereithält. Weiterhin ist zu klären, wie man es anstellen soll, die eigenen Stärken entsprechend gewinnbringend anzubieten. Wie also soll man selbstständig werden, welche Voraussetzunge rechtlicher Art muss man erfüllen, welche Behördengänge sind zu erledigen? Existenzgründer beschäftigen sich vielfach mit den gleichen oder zumindest mit ähnlichen Fragestellungen.

Zunächst einmal muss derjenige, der selbstständig werden möchte, darüber nachdenken, welche Tätigkeit er ausüben möchte. Handelt es sich um eine gewerbliche Arbeit, für deren Anmeldung ein einfaches Gewerbe reicht, oder sind sogar entsprechende Prüfungen vor den entsprechenden Institutionen abzulegen. Handelt es sich um eine gewerbliche Tätigkeit, ist zu klären, welche Rechtsform der Gründer anstrebt. Soll es sich um eine größere Firma handeln, die gegründet und ins Handelsregister eingetragen werden muss, oder ist es ein Einzelunternehmen im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuchs, das durch eine einzige Person repräsentiert wird? Eine weitere Option kann darin bestehen, dass eine künstlerische oder schriftstellerische Arbeit anvisiert wird. Diese wiederum muss nicht als Gewerbe angemeldet werden, sondern fällt unter die sogenannte Freiberuflichkeit.

Derartige Fragen sind relevant für die steuerliche Einordnung des Unternehmens. In diesem Zusammenhang sollte auch überlegt werden, ob eventuell ein Steuerberater für den fachlichen Rat hinzugezogen werden sollte. Dieser kann auch zukünftig bei allen steuerlichen Unklarheiten kontaktiert werden.









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